Allgemeine Geschäftsbedingungen von „LOFT by Steffi Kerst“ (nachfolgend SK genannt)

  1. Allgemeines

    1. Alle von SK geschlossenen Verträge unterliegen dem deutschen Recht.

    2. Das Mitglied erhält das Recht, entsprechend seiner Mitgliedschaft und nach Online-Anmeldung zu einer bestimmten Öffnungszeit, die von SK zur Verfügung gestellte Sporteinrichtung zu nutzen.

  2. Vertrag

    1. Sämtliche Angebote und Leistungen gegenüber den Mitglieder erfolgen ausschließlich aufgrund dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Die AGB sind Bestandteil aller Mitgliedschaftsverträge sowie sämtlicher Vereinbarungen über Nebenleistungen unter Einschluss zukünftiger neuer und evtl. geänderter Leistungsangebote

    2. Neufassungen der AGB werden Vertragsinhalt, wenn SK das Mitglied ausdrücklich auf diese hinweist, dem Mitglied die entsprechende Neufassung unter Hervorhebung der Änderungen zugänglich macht und das Mitglied nicht binnen einer Frist von einem Monat seit Zugang schriftlich widerspricht.

  3. Mitgliedschaft

    1. Dem Mitglied ist bekannt, dass es seine Mitgliedschaft für die Dauer der vereinbarten Erstlaufzeit (sog. „Mindestlaufzeit“) abschließt. Die Mindestlaufzeit beginnt zu dem Datum des Inkrafttretens des Vertrags. Die Mitgliedschaft verlängert sich nach Ablauf der Mindestlaufzeit um einen Monat, wenn sie nicht fristgemäß vor dem jeweiligen Vertragsende gekündigt wird (s. Ziffer 8.1.)

    2. Die Mitgliedschaft ist nicht übertragbar. Sie darf ausschließlich zu privaten Zwecken und nicht gewerblich genutzt werden.

    3. Für Jugendliche unter 18 Jahren ist eine Mitgliedschaft nur mit Einwilligung der Erziehungsberechtigten möglich.

  4. Mitgliedsbeitrag / Zahlungsweise

    1. Die Zahlung der Mitgliedsbeiträge erfolgt durch das SEPA Lastschriftverfahren. Die monatlichen Mitgliedsbeiträge werden jeweils am 1. eines Monats für den jeweiligen Monat fällig. Das Mitglied sichert zu, für die Deckung des Kontos Sorge zu tragen.

    2. Die durch SK angebotenen Sonderleistungen (Personal Training, 10er Karten (Indoortraining/Outdoortraining), Trainingsplan, Ernährungsplan, Trainings- und Ernährungsprogramme, etc.) werden für den jeweiligen Leistungszeitraum in Rechnung gestellt. Diese Rechnung ist innerhalb von 14 Tagen zu begleichen.

    3. Die im Verzugsfall anfallenden Kosten werden dem Mitglied in Rechnung gestellt, darunter fallen auch die Kosten einer zweckentsprechenden Rechtsverfolgung.

    4. Gerät das Mitglied mit Zahlungen in Verzug, die der Höhe nach dem Betrag von zwei Monatsbeiträgen entsprechen, werden die für die gesamte Mitgliedschaft noch offenen Monatsbeiträge sofort fällig gestellt. Für Mitgliedschaften mit unbestimmter Laufzeit bedeutet dies, dass die offenen Monatsbeiträge bis zum nächst möglichen Kündigungstermin fällig gestellt werden. Die Leistungen von SK werden bis zum Zahlungsausgleich eingestellt.

    5. SK behält sich vor, ein Inkassobüro mit der Einbeziehung der fälligen Beträge zu beauftragen.

    6. In allen angegebenen Preisen ist die gesetzliche Umsatzsteuer (derzeit 19%) enthalten. Verändert sich die gesetzliche Umsatzsteuer erhöhen sich die Preise entsprechend.

    7. Der monatliche Beitrag gilt wie umseitig vereinbart für die Mindestlaufzeit des Vertrags. Nach Ablauf der Mindestlaufzeit kann der Beitrag durch SK um max. 5% pro Monat einmalig je Kalenderjahr erhöht werden. Das Mitglied kann den Vertrag in diesem Fall innerhalb eines Monats nach Wirksamwerden der Änderung kündigen. Unterlässt das Mitglied eine fristgerechte Kündigung gilt die Änderung als genehmigt.

  5. Personal Training

    1. SK bietet Personal Training an. Dabei handelt es sich um eine persönliche, individuell Trainingsbetreuung, die nicht in den Gebühren einer SK Mitgliedschaft enthalten sind. Personal Training wird nur in 3er, 8er oder 12er Paketen angeboten. Personal Training fällt unter den Bereich der Sonderleistungen (s. Ziffer 4.2.).

    2. Personal Training kann ohne abgeschlossene Mitgliedschaft gebucht werden und findet in den Räumlichkeiten von SK oder an individuell vereinbarten Orten statt.

  6. Haftung / Ärztliche bzw. gesundheitliche Bedenken

    1. SK haftet grundsätzlich nicht für Schäden des Mitglieds. Dies gilt nicht für eine Haftung wegen Verstoßes gegen eine wesentliche Vertragspflicht und für eine Haftung wegen Schäden des Mitglieds aus einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, sowie ebenfalls nicht für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von SK, deren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf.

    2. Das Mitglied bestätigt mit Beantragung der Mitgliedschaft oder einer Sonderleistung (s. Ziffer 4.2.), dass in seinem Fall keine ärztlichen und/oder gesundheitlichen Bedenken gegen die Nutzung der im Mitgliedschaftsvertrag genau bezeichneten Sporteinrichtungen sprechen. Bei bestimmten Erkrankungen behält sich SK vor, das Mitglied ganz oder teilweise vom Training auszuschließen bzw. ein eingeschränktes Trainingsspektrum zu bieten.

    3. Dem Mitglied wird ausdrücklich geraten, keine Wertgegenstände mit in das „Sport Loft“ zu bringen. Von Seiten SK werden keinerlei Bewachung und Sorgfaltpflichten für dennoch eingebrachte Wertgegenstände übernommen. Das Deponieren von Geld- oder Wertgegenständen in den durch SK zur Verfügung gestellten Spint begründet keinerlei Pflichten von SK in Bezug auf die eingebrachten Gegenstände

    4. Es besteht kein Versicherungsschutz, wenn beim Training Dritten ein Personen- oder Sachschaden zugefügt wird. SK empfiehlt den Abschluss einer Privathaftpflichtversicherung.

  7. Datenschutz

    1. SK verhält sich im Einklang mit den geltenden Gesetzen zum Schutz von personenbezogenen Daten. SK ist für die Verarbeitung Ihrer Daten verantwortlich. Ihre personenbezogenen Daten werden in unserer Mitgliederdatenbank erfasst und zur Verwaltung der Kundendatei und der angebotenen Produkte und Dienstleistungen sowie zu Information über neue Produkte und Dienstleistungen verarbeitet. Ihre Daten werden, mit Ausnahme des Inkassobüros, ohne Ihre persönliche und ausdrückliche Genehmigung nicht an Dritte weitergegeben.

    2. Weiter Einzelheiten können der Datenschutzerklärung von SK entnommen werden. Diese wird auf Wunsch des Kunden per Email verschickt und ist auf www.steffikerst.de dauerhaft einsehbar.

  8. Beendigung einer Mitgliedschaft

    1. Das Angebot von SK beschränkt sich auf Vertragslaufzeiten von 3 Monaten, 6 Monaten und 12 Monaten. Die Mitgliedschaft kann von SK und/oder dem Mitglied mit einer Kündigungsfrist von 3 Monaten zum Ende der Mindestlaufzeit, bzw. nach Verlängerung der Mitgliedschaft mit einer Frist von 3 Monaten zum Monatsende gekündigt werden. Mitgliedschaften mit einer Vertragslaufzeit von 3 Monaten haben eine Kündigungsfrist von einem Monat zum Monatsende. Dies gilt nicht für Sondermitgliedschaften, die im Rahmen von einmaliger von SK angebotenen Sonderaktionen abgeschlossen werden. Solche Mitgliedschaftsverträge können abweichende Regelungen hinsichtlich der Vertragslaufzeit enthalten, welche sich aus dem entsprechendem Sondermitgliedschaftsvertrag ergeben und die Regelungen zu den gewöhnlichen Mitgliedschaften, insbesondere im Hinblick auf die Vertragslaufzeiten, ersetzen.

    2. Die Kündigung Bedarf der Schriftform. Die Kündigung kann bei SK persönlich abgegeben oder per Post zugestellt werden. Für die Einhaltung der Kündigungsfrist ist das Zugangsdatum maßgeblich.

    3. Zieht das Mitglied in eine andere Stadt/Gemeinde um und beträgt der Anfahrtsweg dann mehr als 30 Kilometer, steht dem Mitglied ein Sonderkündigungsrecht zu. Dieses Sonderkündigungsrecht kann mit einer Frist von 4 Kalenderwochen unter Vorlage einer Ummeldebestätigung in Anspruch genommen werden.

    4. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund auf Seiten des Mitglieds besteht insbesondere bei: andauernder Krankheit/Sportunfähigkeit mit Nachweis durch ein entsprechendes ärztliches Attest. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund besteht hinsichtlich der oben angegebenen Gründe, wenn das Mitglied zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses hiervon keine Kenntnis hatte oder hätte haben können.

  9. Krankheit, Verletzung, Urlaub

    1. Im Falle von Krankheit/Sportunfähigkeit von mindestens einem Monat und durch Vorlage eines die Krankheit/Sportunfähigkeit bestätigenden ärztlichen Attestes ist das Mitglied auf Antrag für den Zeitraum der Krankheit/Sportunfähigkeit berechtigt, die Mitgliedschaft befristet ruhen zu lassen.

    2. Der Antrag nach Ziffer 9.1. ist bei SK innerhalb eines Monats nach Beginn der Krankheit/Sportunfähigkeit zu stellen.

    3. Die Laufzeit dieses Vertrages wird um den Zeitraum der tatsächlichen Ruhezeit verlängert. Entsprechend verlängert sich die Kündigungsfrist für das in Punkt 8.1. bestimmte Kündigungsrecht der Parteien.

    4. Im Falle eines längeren Urlaubs wird sich SK bemühen, nach vorheriger Absprache und im Rahmen der betrieblichen Möglichkeiten ein Nachholen der versäumten Trainingseinheiten zu einem anderen Aufpreis zu ermöglichen, ohne dass insoweit ein Anspruch des Mitglieds besteht.

  10. Öffnungszeiten

    1. SK behält sich das Recht vor, das Mikrostudio an gesetzlichen Feiertragen geschlossen zu halten.

    2. SK bietet keine durchgängigen Öffnungszeiten an. Die Zeiten für die angebotenen Trainingseinheiten (Kleingruppen, Kurse, Open-Gym, etc.) werden über eine Online-Plattform dargestellt und sind über diese auch buchbar. Personal Training werden persönlich mit SK oder einem Erfüllungsgehilfen zeitlich und örtlich abgestimmt.

    3. Ein Mitglied hat bei einer Nicht-Anmeldung über die Online-Plattform nicht das Recht an einem Training teilzunehmen, außer dieser Umstand wird von SK oder einem Erfüllungsgehilfen ausdrücklich akzeptiert.

  11. Hausordnung

    1. Es gilt die Hausordnung, welche das Mitglied mit Vertragsunterschrift akzeptiert hat.

    2. Bei Verstößen gegen die Hausordnung durch das Mitglied ist SK berechtigt die Mitgliedschaft fristlos zu kündigen.

  12. Schlussbestimmungen

    1. Mündliche Abreden bestehen nicht. Änderungen oder Ergänzungen zu diesem Vertrag bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

    2. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrags unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Es gelten dann die gesetzlichen Bestimmungen.